Aktuelle Informationen zur Pandemie

 

Das sind die aktuellen Corona-Regeln für den Schulbereich:

Weiterhin werden regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske in der Schule empfohlen.

Auch das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten. Es gibt aber ein neues anlassbezogenes Testverfahren.

Dies bedeutet, dass Sie als Eltern Ihr Kind im Verdachtsfall vor Schulbeginn zu Hause testen und gegebenenfalls zu Hause lassen.

Wann sollten Sie testen?

Immer dann, wenn typische Corona-Symptome auftreten:

Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur, Magen-Darm-Beschwerden, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, …

Die hierfür benötigten Selbsttests erhalten die Kinder von der Schule. Vorgesehen sind fünf Tests im Monat.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund eindeutiger Symptome ein Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion

ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson das Kind bitten, einen Test in der Schule durchzuführen.

Auf den Test kann verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Eltern vorliegt, dass am Morgen vor dem Schulbesuch

bereits ein Test mit negativem Testergebnis durchgeführt wurde.

Wenn sich die Symptome aber im Laufe des Vormittags deutlich verstärken, kann in der Schule ein weiterer Test durchgeführt werden.

 

Grundsätzlich gilt:

Niemand kommt mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, in die Schule.

 

Ist das Testergebnis nach einem Selbsttest positiv, müssen ein Bürgertest oder ein PCR-Test durchgeführt werden.

Bei positivem Bürgertest oder PCR-Test geht man in die Isolierung (Quarantäne). Die Quarantäne kann nach fünf Tagen

durch eine „Freitestung“ beendet werden. Hierfür ist ein negativer Bürgertest verpflichtend. Ohne erfolgreiche „Freitestung“

dauert die Quarantäne grundsätzlich zehn Tage. Kontaktpersonen von positiv Getesteten (auch Sitznachbarn) müssen nicht in Quarantäne. Es sollte aber zu Hause vor dem Schulbesuch ein Selbsttest durchgeführt werden.

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